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Statuten
1. Name
Unter dem Namen „ Quartierverein Neufeld
Sursee“ besteht, mit Sitz in Sursee, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff
des schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Verein ist konfessionell und politisch
neutral.
2. Zweck
Der
Verein fördert den Kontakt unter den Bewohnern des Quartiers und setzt
sich für das allgemeine Wohl des Quartiers und der Gemeinde ein.
3. Mitgliedschaft
3.1
Mitglieder des Vereins können Bewohner, Haus- und Grundeigentümer sowie
Gewerbetreibende des Quartiers werden, die den Vereinszweck unterstützen
möchten. Das Quartier Neufeld erstreckt sich ungefähr, im Süden bis zur
Sure, im Osten bis zur alten Sure, im Westen bis zur Eisenbahnlinie und
im Norden bis zur Rigistrasse und zum Badrain.
3.2 Auch weitere
natürliche und juristische Personen, die in der Gemeinde Sursee ansässig
sind und den Verein unterstützen wollen, können Mitglieder werden.
3.3 Mitglied ist, wer den
Beitrag einbezahlt hat.
4. Vereinsversammlung
4.1 Der Verein versammelt
sich einmal im Jahr, in der Regel im Frühjahr, zur ordentlichen
Vereinsversammlung.
4.2 Ausserordentliche
Vereinsversammlungen finden statt, wenn der Vorstand dies beschliesst
oder ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.
4.3 Zu den Aufgaben der
Vereinsversammlungen gehören :
- Genehmigung des Protokolls
- Genehmigung des Jahresberichts
- Entgegennahme des Revisionsberichts
- Genehmigung der Jahresrechnung
- Genehmigung des Voranschlages
- Festsetzung des Mitgliederbeitrages
- Wahl des Präsidenten und der Vorstandsmitglieder
- Wahl der Rechnungsrevisoren
- Aussprache über das Tätigkeitsprogramm
- Aenderung der Statuten
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
5. Vorstand
5.1 Der Vorstand führt die
Vereinsgeschäfte durch. Er umfasst maximal neun Mitglieder. Er wird vom
Präsidenten, im Verhinderungsfall, vom Vizepräsidenten geleitet
Der Vorstand besteht aus Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier und
Beisitzern.
Abgesehen vom Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst.
5.3 Die Amtszeit des
Vorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
5.4 Zeichnungsberechtigt
sind Präsident, Vizepräsident und Kassier.
6. Rechnungsrevision
Die Vereinsversammlung wählt für die Dauer von zwei
Jahren zwei Rechnungs-revisoren, welche die Jahresrechnung prüfen und
darüber der Vereinsversammlung ihren Bericht vorlegen. Wiederwahl ist
möglich.
7. Finanzhaushalt
Die Finanzierung der Tätigkeiten des Vereins erfolgt
durch Mitgliederbeiträge, Eigenleistungen und Zuwendungen Dritter. Eine
persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
8. Beschlussfassungen
8.1 Alle Vereins- und
Vorstandsbeschlüsse werden, sofern nicht geheime Ab-stimmung verlangt
wird, in offener Abstimmung mit der absoluten Mehrheit derStimmen
gefasst.
8.2 Ausnahmen bedingen die
Änderung der Statuten und die Auflösung desVereins. Eine Änderung der
Statuten kann von der Vereinsversammlung nur mit mindestens zwei
Dritteln der anwesenden Stimmen beschlossen werden.
9. Auflösung des Vereins
Die Vereinsversammlung kann mit zwei Dritteln der
zahlenden Mitglieder die Auflösung des Vereins beschliessen. In diesem
Fall wird sein Vermögen und sein Archiv der Stadt Sursee übergeben, die
es einem allenfalls später entstehenden Verein mit gleichem oder
ähnlichen Zweck zur Verfügung stellt.
10. Schlussbestimmung
Diese revidierten Statuten treten mit der Annahme durch
die Generalversammlung vom 28. Januar 1994 in Kraft und ersetzen
diejenigen der Gründungsversammlung vom 22. September 1989.
Quartierverein Neufeld Sursee
Der Präsident : Alois Bürli
Die Aktuarin :
Helen Casserini
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