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06.03.2010

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Statuten

1.  Name

Unter dem Namen „ Quartierverein Neufeld Sursee“ besteht, mit Sitz in Sursee, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.

2.  Zweck

Der Verein fördert den Kontakt unter den Bewohnern des Quartiers und setzt sich für das allgemeine Wohl des Quartiers und der Gemeinde ein.

3.  Mitgliedschaft

3.1 Mitglieder des Vereins können Bewohner, Haus- und Grundeigentümer sowie Gewerbetreibende des Quartiers werden, die den Vereinszweck unterstützen möchten. Das Quartier Neufeld erstreckt sich ungefähr, im Süden bis zur Sure, im Osten bis zur alten Sure, im Westen bis zur Eisenbahnlinie und im Norden bis zur Rigistrasse und zum Badrain.

3.2 Auch weitere natürliche und juristische Personen, die in der Gemeinde Sursee ansässig sind und den Verein unterstützen wollen, können Mitglieder werden.

3.3 Mitglied ist, wer den Beitrag einbezahlt hat.

4.  Vereinsversammlung

4.1 Der Verein versammelt sich einmal im Jahr, in der Regel im Frühjahr, zur ordentlichen Vereinsversammlung.

4.2 Ausserordentliche Vereinsversammlungen finden statt, wenn der Vorstand dies beschliesst oder ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.

4.3 Zu den Aufgaben der Vereinsversammlungen gehören :

- Genehmigung des Protokolls

- Genehmigung des Jahresberichts

- Entgegennahme des Revisionsberichts

- Genehmigung der Jahresrechnung

- Genehmigung des Voranschlages

- Festsetzung des Mitgliederbeitrages

- Wahl des Präsidenten und der Vorstandsmitglieder

- Wahl der Rechnungsrevisoren

- Aussprache über das Tätigkeitsprogramm

- Aenderung der Statuten

- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

5.  Vorstand

5.1 Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte durch. Er umfasst maximal neun Mitglieder. Er wird vom Präsidenten, im Verhinderungsfall, vom Vizepräsidenten geleitet
Der Vorstand besteht aus Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier und Beisitzern.
Abgesehen vom Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst.

5.3 Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

5.4 Zeichnungsberechtigt sind Präsident, Vizepräsident und Kassier.

6.  Rechnungsrevision

Die Vereinsversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Rechnungs-revisoren, welche die  Jahresrechnung prüfen und darüber der Vereinsversammlung ihren Bericht vorlegen. Wiederwahl ist möglich.

7.  Finanzhaushalt

Die Finanzierung der Tätigkeiten des Vereins erfolgt durch Mitgliederbeiträge, Eigenleistungen und Zuwendungen Dritter. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

8.  Beschlussfassungen

8.1 Alle Vereins- und Vorstandsbeschlüsse werden, sofern nicht geheime Ab-stimmung verlangt wird, in offener Abstimmung mit der absoluten Mehrheit derStimmen gefasst.

8.2 Ausnahmen bedingen die Änderung der Statuten und die Auflösung desVereins. Eine Änderung der Statuten kann von der Vereinsversammlung nur mit mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmen beschlossen werden.

9.  Auflösung des Vereins

Die Vereinsversammlung kann mit zwei Dritteln der zahlenden Mitglieder die Auflösung des Vereins beschliessen. In diesem Fall wird sein Vermögen und sein Archiv der Stadt Sursee übergeben, die es einem allenfalls später entstehenden Verein mit gleichem oder ähnlichen Zweck zur Verfügung stellt.

10. Schlussbestimmung

Diese revidierten Statuten treten mit der Annahme durch die Generalversammlung vom 28. Januar 1994 in Kraft und ersetzen diejenigen der Gründungsversammlung vom 22. September 1989.

 

Quartierverein Neufeld Sursee

 

Der Präsident : Alois Bürli           Die Aktuarin : Helen Casserini

 

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Stand: 11.01.09